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Organspende in der Schweiz: Was heute gilt – und was sich ändert
Rechtsstand:
In der Schweiz gilt derzeit die Zustimmungslösung: Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person ausdrücklich zugestimmt hat – oder, falls kein Wille bekannt ist, die Angehörigen zustimmen. Beschlossen, aber noch nicht in Kraft, ist der Wechsel zur erweiterten Widerspruchslösung: Danach gilt, wer einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, grundsätzlich als möglicher Spender – wobei die Angehörigen einbezogen werden und einem mutmasslichen Nein Geltung verschaffen können.
Kurz gesagt: Der Wechsel zum Widerspruchsmodell ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Was du wissen solltest:
- Heute: Zustimmungslösung – ohne dokumentierte Zustimmung werden die Angehörigen gefragt.
- Künftig: Widerspruchsmodell – wer nicht widerspricht, gilt grundsätzlich als möglicher Spender.
- «Erweitert»: Deine Angehörigen werden auch dann einbezogen und können einem Nein Geltung verschaffen.
- Unter beiden Regelungen gilt: dokumentiere deinen Willen, egal ob Ja oder Nein.
- Verbindliche Auskunft gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Was sich in der Schweiz ändert – und wann
Heute gilt die Zustimmungslösung: Eine Organspende ist nur möglich, wenn die verstorbene Person ausdrücklich zugestimmt hat – oder, falls kein Wille bekannt ist, die Angehörigen zustimmen. Der Wechsel zum Widerspruchsmodell wurde in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 angenommen (60,2 % Ja). Das revidierte Transplantationsgesetz ist aber bis heute nicht in Kraft; die Einführung wurde mehrfach verschoben und wird aktuell frühestens 2027 erwartet. Den genauen Zeitpunkt und die offiziellen Abläufe kommuniziert das BAG.
Der Grundgedanke des künftigen Modells: Wer einer Spende nicht widersprechen möchte, muss nichts tun. Wer eine Spende ablehnt, sollte das aktiv und auffindbar festhalten. Bis dahin ist das Gegenteil entscheidend: Wer spenden möchte, sollte das dokumentieren – sonst liegt die Entscheidung bei den Angehörigen.
Zustimmungs- vs. Widerspruchsmodell im Vergleich
| Frage | Zustimmungsmodell (heute geltend) | Widerspruchsmodell (künftig, nach Inkrafttreten) |
|---|---|---|
| Grundannahme | Keine Spende, sofern nicht ausdrücklich zugestimmt | Mögliche Spende, sofern nicht widersprochen |
| Wer aktiv werden muss | Wer spenden will | Wer nicht spenden will |
| Rolle der Angehörigen | Werden bei unbekanntem Willen gefragt | Werden einbezogen; können einem mutmasslichen Nein Geltung verschaffen |
Warum du trotzdem aktiv entscheiden solltest
Rund um die Widerspruchsregelung entsteht ein gefährlicher Trugschluss: «Ich muss ja nichts mehr machen.» Das stimmt schon heute nicht – denn die Regelung ist noch gar nicht in Kraft, und aktuell ist eine Spende ohne dokumentierte Zustimmung eben nicht selbstverständlich. Und auch später gilt: Wenn dein Wille nicht dokumentiert ist, landet die Entscheidung im Ernstfall bei deinen Angehörigen – in einem der schwersten Momente ihres Lebens. Hältst du deine Haltung klar fest, egal ob Ja oder Nein, nimmst du ihnen diese Last ab. Wie du das praktisch machst, zeigt unser Ratgeber zum Festhalten deiner Organspende-Entscheidung.
Deine Entscheidung festhalten – digital und auffindbar
Eine Entscheidung, die nur in deinem Kopf existiert, hilft niemandem. Mit dem digitalen Organspendeausweis von Angel Reminder hinterlegst du deine Haltung an einem Ort, der per sechsstelligem Schlüssel öffentlich abrufbar ist – so finden ihn deine Angehörigen oder Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall schnell. Du dokumentierst damit klar, ob du spenden möchtest oder nicht.
Häufige Fragen
Was bedeutet das Widerspruchsmodell bei der Organspende in der Schweiz?
Wichtig vorab: Die Stimmbevölkerung hat die erweiterte Widerspruchslösung am 15. Mai 2022 angenommen, in Kraft ist sie aber noch nicht – bis dahin gilt weiterhin die Zustimmungslösung. Nach Inkrafttreten wird gelten: Wer einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht, gilt nach dem Tod grundsätzlich als möglicher Spender. «Erweitert» heisst, dass die Angehörigen einbezogen werden – sie können widersprechen, wenn sie wissen oder annehmen, dass die verstorbene Person eine Spende abgelehnt hätte.
Muss ich der Organspende in der Schweiz aktiv zustimmen?
Nach der heute geltenden Rechtslage ja: Solange die Widerspruchsregelung nicht in Kraft ist, gilt die Zustimmungslösung – ohne dokumentierte Zustimmung werden im Ernstfall deine Angehörigen gefragt. Erst nach Inkrafttreten der Widerspruchsregelung wäre eine ausdrückliche Zustimmung nicht mehr zwingend. In beiden Fällen gilt dasselbe: Halte deine Entscheidung aktiv fest – ob Ja oder Nein –, damit deine Angehörigen nicht stellvertretend raten müssen.
Wie kann ich der Organspende in der Schweiz widersprechen?
Du kannst deinen Widerspruch festhalten und ihn deinen Angehörigen mitteilen, damit er im Ernstfall bekannt ist. Verbindliche Auskunft über die offiziellen Wege und Register gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Wichtig ist, dass dein Nein dokumentiert und auffindbar ist – nicht nur gedacht.
Welche Rolle spielen meine Angehörigen beim Widerspruchsmodell?
Bei der erweiterten Widerspruchslösung werden die Angehörigen einbezogen. Liegt kein dokumentierter Wille vor, werden sie gefragt, ob sie einen mutmasslichen Widerspruch der verstorbenen Person kennen. Ist dein Wille klar festgehalten, entlastet das deine Angehörigen in einer ohnehin schweren Situation enorm.
Im Überblick: Vorsorge & Nachlass in der Schweiz — wo die Organspende-Entscheidung in die übrige Vorsorge passt. Was du für den Fall der Urteilsunfähigkeit sonst noch festhalten kannst, steht in den Ratgebern zur Patientenverfügung Schweiz und zum Vorsorgeauftrag Schweiz.
Weiterführend: Organspende-Entscheidung festhalten und mehr zum digitalen Organspendeausweis.
Halte deine Entscheidung fest – egal wie sie ausfällt
Ob Zustimmungs- oder Widerspruchsmodell – eines zählt immer: dass dein Wille klar und auffindbar ist. Hinterlege deine Haltung kostenlos im digitalen Organspendeausweis.
Angel Reminder