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Vorsorgeauftrag (Schweiz): Was er regelt und wie du ihn richtig aufsetzt
Ein Vorsorgeauftrag ist ein Dokument des Schweizer Erwachsenenschutzrechts (Zivilgesetzbuch, ZGB), mit dem du im Voraus eine Person bestimmst, die für dich handelt, falls du selbst urteilsunfähig wirst – etwa durch Unfall, schwere Krankheit oder im Alter.
Kurz gesagt: Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmst du selbst, wer dich bei Urteilsunfähigkeit vertritt, statt es der Behörde zu überlassen.
- Er kann Personensorge, Vermögenssorge und rechtliche Vertretung umfassen.
- Gültig nur eigenhändig (von Hand) oder öffentlich beurkundet.
- Die KESB validiert ihn, sobald Urteilsunfähigkeit vermutet wird.
- Sicher, aber auffindbar aufbewahren – Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragbar.
Was ein Vorsorgeauftrag regelt
Du legst fest, in welchen Bereichen deine beauftragte Person für dich handeln darf. Üblich sind drei Aufgabenbereiche:
- Personensorge: Entscheidungen rund um Betreuung, Wohnsituation und alltägliche Anliegen.
- Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Rechnungen, Verwaltung deines Vermögens.
- Rechtliche Vertretung: Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und im Rechtsverkehr.
Du kannst den Auftrag umfassend erteilen oder auf einzelne Bereiche begrenzen und auch mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben betrauen. Wichtig ist, dass du jemandem vertraust, der deine Wünsche kennt und respektiert.
Wer einen Vorsorgeauftrag braucht
Sinnvoll ist ein Vorsorgeauftrag für jede handlungsfähige erwachsene Person. Urteilsunfähigkeit ist keine Frage des Alters: Auch ein Unfall in jungen Jahren kann dazu führen, dass du vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden kannst. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet im Ernstfall nicht automatisch deine Familie, sondern die Behörde ordnet die nötige Vertretung an. Ein Vorsorgeauftrag ist daher ein Kernstück deiner persönlichen Vorsorge.
Form: eigenhändig oder öffentlich beurkundet
Das Schweizer Recht kennt für den Vorsorgeauftrag zwei gültige Formen – nur eine davon muss erfüllt sein:
| Form | Was nötig ist |
|---|---|
| Eigenhändig | Vollständig von Hand geschrieben, mit Datum und Unterschrift versehen. |
| Öffentlich beurkundet | Errichtung mit Beurkundung, z. B. bei einer Notarin oder einem Notar. |
Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Auftrag erfüllt die eigenhändige Form nicht. Wer den Inhalt nicht selbst von Hand schreiben möchte oder eine rechtssichere Formulierung wünscht, wählt die öffentliche Beurkundung. Lass dich im Zweifel rechtlich beraten.
Die Rolle der KESB
Ein Vorsorgeauftrag wirkt nicht automatisch. Wird vermutet, dass du urteilsunfähig geworden bist, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob ein gültiger Vorsorgeauftrag vorliegt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die beauftragte Person geeignet ist und den Auftrag annehmen möchte. Erst nach dieser Validierung wird der Auftrag wirksam. So ist sichergestellt, dass deine Vorsorge im Ernstfall greift – und gleichzeitig keine ungültigen oder missbräuchlichen Aufträge umgesetzt werden.
Aufbewahren und auffindbar machen
Ein Vorsorgeauftrag nützt nur, wenn er im Ernstfall gefunden wird. Bewahre das Original sicher, aber zugänglich auf und sag deiner beauftragten Person, wo es liegt. In der Schweiz kannst du den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen lassen, damit die KESB im Ernstfall davon erfährt. Sinnvoll ist es zudem, deinen Vorsorgeauftrag gemeinsam mit einer Patientenverfügung zu denken: Der eine bestimmt, wer für dich handelt, die andere, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst.
Häufige Fragen
Was ist ein Vorsorgeauftrag und wer braucht ihn?
Ein Vorsorgeauftrag ist ein Dokument des Schweizer Erwachsenenschutzrechts, mit dem du im Voraus bestimmst, wer dich vertritt, falls du urteilsunfähig wirst – etwa durch Unfall, Krankheit oder im Alter. Sinnvoll ist er für jede erwachsene Person, denn Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter oder Familienstand.
Wie muss ein Vorsorgeauftrag in der Schweiz erstellt werden?
Es gibt zwei gültige Formen: Du verfasst ihn entweder eigenhändig – also vollständig von Hand geschrieben, mit Datum und Unterschrift – oder du lässt ihn öffentlich beurkunden, etwa bei einer Notarin oder einem Notar. Ein nur am Computer getippter und unterschriebener Auftrag genügt der eigenhändigen Form nicht.
Welche Rolle spielt die KESB beim Vorsorgeauftrag?
Wird vermutet, dass du urteilsunfähig geworden bist, prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob ein gültiger Vorsorgeauftrag vorliegt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die beauftragte Person geeignet ist und annehmen will. Erst danach wird der Auftrag wirksam – die KESB validiert ihn.
Wo bewahre ich meinen Vorsorgeauftrag auf?
Bewahre das Original sicher, aber auffindbar auf und sag deiner beauftragten Person, wo es liegt. In der Schweiz kannst du den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen lassen, damit die KESB ihn im Ernstfall findet. Ein Dokument, das niemand findet, kann nicht wirken.
Weiterführend: Vorsorge-Leitfaden · Patientenverfügung · Vorsorgevollmacht (Deutschland)
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