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Patientenverfügung (Deutschland): Form, Inhalt und Wirkung

Rechtsstand:

Lesezeit ca. 8 Min. · Für Menschen in Deutschland

Mit einer Patientenverfügung legst du schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen du in einer Situation wünschst oder ablehnst, in der du dich selbst nicht mehr äußern kannst. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Patientenverfügung in § 1827 BGB geregelt. Die Reform hat die Vorschrift umnummeriert und neu strukturiert. Dieser Ratgeber erklärt, was das Gesetz verlangt, welche Form gilt und worauf du beim Formulieren achtest.

Kurz gesagt: Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst sein und für bestimmte, im Voraus konkret beschriebene Situationen festlegen, welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe du ablehnst oder wünschst (§ 1827 Abs. 1 BGB).

Was regelt § 1827 BGB?

§ 1827 BGB (seit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023) ist die zentrale Norm zur Patientenverfügung. Absatz 1 bestimmt: Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung, ob und wie der Verfasser in eine bestimmte, im Voraus konkret beschriebene Situation Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie ablehnt. Voraussetzung ist, dass der Verfasser einwilligungsfähig ist und die Festlegung aus freiem Willen trifft.

Inhaltlich bleibt der Kern der Regelung erhalten: eine Patientenverfügung muss so bestimmt sein, dass anhand des Textes erkennbar wird, was in der eingetretenen Situation gewollt ist.

Welche Form braucht eine Patientenverfügung?

Das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 1827 BGB i. V. m. § 126 BGB). Das bedeutet:

Ein Datum ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sinnvoll ist es dennoch, damit im Ernstfall erkennbar bleibt, wann die Verfügung errichtet wurde und ob sie noch aktuell ist. Eine sehr alte Verfügung kann im Einzelfall Zweifel wecken, ob sie noch dem aktuellen Willen entspricht.

Was in eine Patientenverfügung gehört

§ 1827 Abs. 1 BGB fordert, dass die Verfügung für eine bestimmte, im Voraus konkret beschriebene Situation gilt. Vage Aussagen wie „keine Apparatemedizin“ allein reichen nicht aus. Beschreibe stattdessen:

1. Konkrete Situationen benennen

Nenne Krankheitsbilder oder Zustände, für die die Verfügung gelten soll:

2. Behandlungswünsche zuordnen

Formuliere für jede Situation konkret, welche Maßnahmen du ablehnst oder wünschst:

„Im Falle eines unumkehrbaren Ausfalls der Großhirnfunktion lehne ich lebenserhaltende Maßnahmen ab. Ich wünsche schmerzlindernde (palliative) Behandlung.“

3. Weitere Festlegungen

Wirkung der Patientenverfügung

Eine wirksame Patientenverfügung ist für die Betreuerin oder den Betreuer sowie für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte maßgeblich, wenn ihre Festlegungen auf die eingetretene Situation zutreffen. Nach § 1827 Abs. 1 BGB prüft die Betreuerin oder der Betreuer, ob die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen (Satz 1); ist das der Fall, hat sie oder er dem Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen (Satz 2). Diese Bindung gilt unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung (§ 1827 Abs. 3 BGB). Ist unklar, ob die Festlegungen greifen, entscheidet im Streitfall das Betreuungsgericht.

Die Verfügung regelt nur die medizinische Behandlung. Wer für dich entscheiden soll, wenn du es selbst nicht mehr kannst, legst du in einer Vorsorgevollmacht fest. Beide Dokumente ergänzen sich.

Abgrenzung zu anderen Vorsorgedokumenten

Dokument Regelt Form
Patientenverfügung Welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen ablehnst oder wünschst Schriftform (§ 126 BGB), eigenhändige Unterschrift
Vorsorgevollmacht Wer für dich entscheidet, wenn du es selbst nicht mehr kannst Schriftform, für bestimmte Maßnahmen ausdrückliche Nennung (§ 1820 Abs. 2 BGB)
Betreuungsverfügung Vorschlag an das Gericht, wer Betreuerin oder Betreuer werden soll (§ 1816 Abs. 2 BGB) Schriftform empfohlen

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