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Vorsorge und Nachlass in Deutschland – was du heute ordnen kannst
Kurz gesagt: Vorsorge ist mehr als ein Testament. Vier Bereiche entscheiden, wie sehr du deine Angehörigen entlastest: Erbrecht (wer erbt), Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung (wer für dich entscheidet, wenn du es nicht mehr kannst), Bestattung (was du dir wünschst) und der digitale Nachlass (deine Konten und Profile). Vieles kannst du selbst und kostenlos vorbereiten – und das Wichtigste ist oft nicht ein Dokument, sondern eine geordnete Übersicht, wo alles liegt.
1. Erbrecht: Wer erbt – mit und ohne Testament
Wenn du kein Testament hinterlässt, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1922 ff. BGB). Sie folgt festen Ordnungen:
- Erste Ordnung: deine Abkömmlinge – Kinder, dann Enkel – erben zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB).
- Zweite Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten/Neffen), wenn es keine Erben der ersten Ordnung gibt (§ 1925 BGB).
- Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (§ 1926 ff. BGB).
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erben zusätzlich neben den Verwandten der jeweiligen Ordnung – mit erhöhten Anteilen (§ 1931 BGB).
Der Pflichtteil
Auch wer per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, geht nicht zwingend leer aus: Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind der überlebende Ehegatte sowie Kinder und Enkel; sind keine Abkömmlinge vorhanden, die Eltern. Der Anspruch richtet sich als Geldforderung gegen die eingesetzten Erben.
Testament: eigenhändig oder notariell
- Eigenhändiges Testament: vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben (§ 2247 BGB). Ort und Datum sollten genannt sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten.
- Notarielles Testament: zur Niederschrift einer Notarin/eines Notars (§ 2231 BGB). Vorteil: Es wird im Zentralen Testamentsregister erfasst – das Nachlassgericht wird im Todesfall automatisch benachrichtigt.
Ohne Testament eröffnet das Nachlassgericht (Amtsgericht) das Verfahren und benachrichtigt die Erben; das dauert in der Regel einige Wochen. Für den Zugriff auf Konten brauchen Erben einen Erbschein oder eine über den Tod hinaus geltende Bankvollmacht. Wer ein Erbe ausschlagen will, muss das binnen sechs Wochen nach Kenntnis gegenüber dem Nachlassgericht erklären (§ 1944 BGB).
2. Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Diese Dokumente greifen zu Lebzeiten – nämlich dann, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst:
- Vorsorgevollmacht: Du bestimmst eine Vertrauensperson, die dich in den genannten Angelegenheiten vertritt. So vermeidest du, dass ein Gericht eine fremde rechtliche Betreuung anordnet.
- Patientenverfügung: regelt medizinische Entscheidungen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen). Sie braucht Schriftform und eigenhändige Unterschrift (§ 1827 BGB i. V. m. § 126 BGB) und ist jederzeit formlos widerrufbar.
- Betreuungsverfügung: schlägt eine Person als rechtliche Betreuung vor, falls das Gericht doch eine bestellen muss.
Das Bundesministerium der Justiz stellt dafür kostenlose, mehrsprachige Formularvorlagen bereit. Damit Ärzte und Betreuungsgerichte im Ernstfall von deinen Verfügungen erfahren, kannst du sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen – einmalig rund 20,50 € bis 26,00 €, ohne Jahresgebühr; Änderungen, Löschungen und ein Widerruf sind gebührenfrei. Registriert wird nur der Hinweis auf die Urkunde, nicht das Original.
3. Bestattung: Pflichten, Fristen, Wünsche
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache (Art. 70 GG) – ein bundeseinheitliches Gesetz gibt es nicht. Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Regeln, vor allem bei den Fristen:
- Frühestens meist 48 Stunden nach dem Tod (je nach Land 24–48 Stunden).
- Spätestens 4–14 Tage nach dem Tod, je nach Bundesland (z. B. Baden-Württemberg 4 Tage, NRW 10 Tage, Rheinland-Pfalz 14 Tage).
- Bei einer Feuerbestattung kann die Urnenbeisetzung bis zu sechs Monate nach der Einäscherung erfolgen.
- Mit triftigem Grund (z. B. Anreise aus dem Ausland) lässt sich bei der Behörde eine Fristverlängerung beantragen.
Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen in fester Reihenfolge: Ehegatte/eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, Enkelkinder. Diese Pflicht ist unabhängig vom Erbe – die Kosten der Bestattung trägt jedoch der Erbe (§ 1968 BGB).
Bestattungsverfügung & Vorsorge
Deine Wünsche zur Bestattung hältst du in einer Bestattungsverfügung fest – sie ist formfrei. Wichtig: Lege sie nicht ins Testament, denn das wird oft erst nach der Beisetzung eröffnet. Bewahre sie separat und auffindbar auf. Für die Finanzierung empfiehlt die Verbraucherzentrale, mehrere schriftliche, verbindliche Angebote einzuholen und zu vergleichen, statt vorschnell abzuschließen. Können Angehörige die Kosten nicht tragen, kann das Sozialamt auf Antrag eine einfache Bestattung übernehmen (§ 74 SGB XII).
4. Digitaler Nachlass
Zum Nachlass gehören auch deine Online-Konten, Profile und Abos. Du musst dafür keine Passwörter vererben – es genügt eine geordnete Übersicht, welche Konten existieren und wo man ansetzt, plus deine Wünsche dazu. Wie das konkret geht, zeigt unser eigener Ratgeber:
› Digitalen Nachlass regeln – ohne Passwörter weiterzugeben
Checkliste: Was du diese Woche ordnen kannst
Du brauchst nicht alles auf einmal. Diese Schritte sind organisatorisch, kostenlos und sofort machbar:
- Eine Übersicht anlegen: welche Konten, Versicherungen, Verträge und Abos es gibt – ohne Passwörter, nur Anbieter und Zweck.
- Wichtige Dokumente an einem Ort sammeln und notieren, wo sie liegen (Ausweise, Verträge, Police-Nummern).
- Kostenlose BMJ-Vorlagen für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ansehen.
- Deine Bestattungswünsche kurz notieren und separat vom Testament aufbewahren.
- Festlegen, wer im Ernstfall informiert werden soll – und ihm sagen, wo deine Übersicht liegt.
Neutrale, kostenlose Anlaufstellen
- Bundesministerium der Justiz – Formulare zu Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung, Infos zum Erbrecht.
- Verbraucherzentrale – Infos und Musterbriefe zu Bestattung, Erbschaft und Testament.
- Bundesärztekammer – Vorlagen zur Patientenverfügung.
- Aeternitas e. V. – Überblick über die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Wohnst du in Österreich oder der Schweiz? Die Regeln unterscheiden sich teils deutlich – eigene Länder-Ratgeber folgen.
Häufige Fragen
Was passiert ohne Testament?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1922 ff. BGB). Zuerst erben die Abkömmlinge (Kinder, Enkel), bei deren Fehlen Eltern und Geschwister, danach die Großeltern. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erben zusätzlich neben den Verwandten mit erhöhten Anteilen.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Er steht nahen Angehörigen – überlebender Ehegatte sowie Kinder und Enkel – auch dann zu, wenn sie per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.
Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du selbst, wer dich vertreten darf, falls du geschäftsunfähig wirst – das vermeidet die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Eine Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen, eine Betreuungsverfügung schlägt eine Person als Betreuer vor. Alle drei brauchen Schriftform und eigenhändige Unterschrift.
Wie lange habe ich Zeit für eine Bestattung?
Das Bestattungsrecht ist Ländersache – jedes Bundesland hat eigene Fristen. In der Regel darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden; die Höchstfrist liegt je nach Bundesland zwischen 4 und 14 Tagen. Bei triftigen Gründen lässt sich bei der zuständigen Behörde eine Fristverlängerung beantragen.
Das Wichtigste: dass deine Liebsten wissen, wo alles liegt
Mit Angel Reminder hältst du fest, wo deine Konten, Verträge und Wünsche liegen – und stellst es im Ernstfall den richtigen Menschen zu. Ohne Passwörter.
Angel Reminder