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Erbrecht in Deutschland: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

Lesezeit ca. 6 Min. · Vorsorge für Deutschland

Das Erbrecht in Deutschland regelt, wer nach einem Todesfall den Nachlass erhält. Gibt es kein Testament, bestimmt die gesetzliche Erbfolge die Erben; ein Testament verschiebt diese Verteilung, stößt aber an die Grenze des Pflichtteils naher Angehöriger.

Kurz gesagt: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach festen Regeln. Mit Testament bestimmst du selbst – aber bestimmte Angehörige behalten ihren Pflichtteil.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das deutsche Erbrecht ist im Einzelfall komplex. Für eine verbindliche, auf deine Situation zugeschnittene Lösung wende dich an eine Notarin/einen Notar oder eine Anwältin/einen Anwalt für Erbrecht.

Die gesetzliche Erbfolge

Wer kein Testament hinterlässt, dessen Nachlass wird nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Sie folgt dem Verwandtschaftsverhältnis und ordnet die Verwandten in Ordnungen.

Die Ordnungen der Verwandten

Es gilt ein einfacher Grundsatz: Solange ein Verwandter einer näheren Ordnung lebt, erben die ferneren Ordnungen nicht. Leben also Kinder, kommen Geschwister oder Großeltern gar nicht zum Zug.

Das Ehegattenerbrecht

Der Ehepartner ist kein Verwandter im erbrechtlichen Sinn, hat aber ein eigenes gesetzliches Erbrecht und erbt neben den Verwandten. Wie viel ihm zusteht, hängt davon ab, welche Verwandten sonst noch erben und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.

Der gesetzliche Regelfall in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Hier erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehepartners pauschal als Ausgleich für den während der Ehe erwirtschafteten Zugewinn. In anderen Güterständen – etwa der Gütertrennung – gelten abweichende Quoten. Eingetragene Lebenspartner sind dem Ehegatten erbrechtlich gleichgestellt.

Der Pflichtteil

Mit einem Testament kannst du frei bestimmen, wer erben soll – auch zugunsten von Personen außerhalb der Familie. Diese Freiheit hat jedoch eine Grenze: den Pflichtteil. Er schützt die engsten Angehörigen davor, vollständig leer auszugehen.

Wer hat Anspruch?

Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder (bzw. deren Abkömmlinge), der Ehepartner und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Verstorbenen. Geschwister und entferntere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist er?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer also ohne Testament die Hälfte geerbt hätte, kann als Pflichtteil ein Viertel des Nachlasswerts verlangen. Wichtig: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände wie das Haus oder ein Schmuckstück.

Testament und Berliner Testament

Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, errichtet ein Testament. Eine in Deutschland verbreitete Form für Ehepaare ist das Berliner Testament: Die Partner setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, die gemeinsamen Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. So bleibt der überlebende Partner abgesichert. Beim ersten Erbfall können die Kinder allerdings ihren Pflichtteil verlangen – das gehört zur Planung dazu. Wie du ein formgültiges Testament aufsetzt, liest du im Ratgeber Testament schreiben.

Schweiz oder Deutschland?

Das Erbrecht ist nationales Recht und unterscheidet sich zwischen den Ländern deutlich – Ordnungen, Quoten und Pflichtteilsregeln sind nicht deckungsgleich. Lebst oder erbst du in der Schweiz, ist der Ratgeber Erbrecht Schweiz der passende Einstieg. Wer in beiden Ländern Bezüge hat (Wohnsitz, Vermögen, Erben), sollte den grenzüberschreitenden Fall fachkundig klären lassen.

Häufige Fragen

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Dann greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Sie ordnet die Verwandten nach Ordnungen: zuerst Kinder und Enkel, dann Eltern und Geschwister, danach Großeltern und deren Nachkommen. Solange eine nähere Ordnung lebt, erben fernere Verwandte nicht. Der Ehepartner erbt zusätzlich neben diesen Verwandten – seine Quote hängt davon ab, wer sonst noch erbt.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind in Deutschland die nächsten Angehörigen, die durch ein Testament enterbt wurden: vor allem die Kinder (und falls diese nicht mehr leben, deren Abkömmlinge), der Ehepartner und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern. Geschwister und entferntere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer ohne Testament also ein bestimmtes Erbe bekommen hätte, kann als Pflichtteil die Hälfte dieses Werts verlangen. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass.

Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein; die gemeinsamen Kinder erben erst, wenn beide Partner verstorben sind. So ist der überlebende Partner finanziell abgesichert. Die Kinder können beim ersten Erbfall jedoch ihren Pflichtteil geltend machen – das sollte man bei der Gestaltung bedenken.

Weiterführend: Erbrecht Schweiz · Testament schreiben · Vorsorge & Nachlass in Deutschland

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