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Erbrecht in der Schweiz: Wer erbt was?
Das Erbrecht der Schweiz ist die Gesamtheit der gesetzlichen Regeln, die bestimmen, wer nach einem Todesfall den Nachlass erhält und in welchem Verhältnis. Es legt fest, wer ohne Testament erbt (gesetzliche Erbfolge), welcher Mindestanteil bestimmten Angehörigen zusteht (Pflichtteil) und wie weit du selbst über dein Vermögen verfügen kannst.
Kurz gesagt: Ohne eigene Anordnung bestimmt das Gesetz, wer erbt. Du kannst innerhalb gewisser Grenzen selbst regeln, wer was bekommt.
- Gesetzliche Erbfolge: Ohne Testament erben in erster Linie Nachkommen und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner.
- Pflichtteil: Nahe Angehörige sind durch einen geschützten Mindestanteil abgesichert.
- Mehr Freiheit: Durch die Revision des Erbrechts wurde der Pflichtteil verkleinert – du kannst über einen grösseren Teil frei verfügen.
- Verfügen: Mit Testament oder Erbvertrag weichst du im erlaubten Rahmen von der gesetzlichen Verteilung ab.
Die gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?
Hast du keine letztwillige Verfügung errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge. Das Schweizer Erbrecht ordnet die Verwandten in sogenannte Stämme oder Parentele und arbeitet sich von den nächsten Angehörigen nach aussen.
- Nachkommen: An erster Stelle stehen die Kinder. Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen Kinder (deine Enkel) an seine Stelle.
- Ehegatte / eingetragene Partnerin oder Partner: Der überlebende Ehegatte erbt – sind Nachkommen vorhanden, teilt er sich das Erbe mit ihnen.
- Eltern und deren Linie: Gibt es keine Nachkommen, kommen die Eltern zum Zug; sind diese verstorben, deren Nachkommen (also Geschwister, Nichten und Neffen).
Erst wenn weder Nachkommen noch Ehegatte noch Eltern-Linie vorhanden sind, rücken weiter entfernte Verwandte nach. Sind gar keine erbberechtigten Personen da, fällt der Nachlass an das Gemeinwesen.
Der Pflichtteil: geschützter Mindestanteil
Auch wenn du ein Testament machst, kannst du nicht völlig frei verteilen. Bestimmte nahe Angehörige sind durch den Pflichtteil geschützt – einen Mindestanteil am Erbe, der ihnen grundsätzlich zusteht. Geschützt sind vor allem die Nachkommen sowie der Ehegatte beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner.
Mit der Revision des Erbrechts wurde der Pflichtteil verkleinert. Das Ziel war, dir mehr Verfügungsfreiheit zu geben: Du kannst heute über einen grösseren Teil deines Nachlasses selbst bestimmen – zum Beispiel, um den Ehegatten, eine Lebenspartnerin, Patenkinder oder eine gemeinnützige Organisation stärker zu bedenken. Die genauen Quoten hängen von deiner Familienkonstellation ab; sie sollte dir im konkreten Fall eine Fachperson berechnen.
Verfügungsmöglichkeiten: Testament und Erbvertrag
Den Teil deines Vermögens, der nicht durch Pflichtteile gebunden ist, nennt man die frei verfügbare Quote. Über sie entscheidest du. Dafür gibt es zwei Hauptinstrumente:
- Testament: Eine einseitige Anordnung, die du jederzeit ändern oder widerrufen kannst. Wie du es formgültig errichtest, erklärt unser Ratgeber zum Testament schreiben.
- Erbvertrag: Eine Vereinbarung zwischen dir und einer oder mehreren Personen, öffentlich beurkundet. Anders als ein Testament bindet er dich – einseitig aufheben lässt er sich nicht.
Mit beiden kannst du Erben einsetzen, einzelne Gegenstände als Vermächtnis zuwenden, Ersatzregelungen treffen oder eine Person ausserhalb der Pflichtteile bewusst nicht berücksichtigen. Wer mit dem Ausland verbunden ist oder Vermögen in mehreren Ländern hat, sollte zusätzlich klären lassen, welches Recht überhaupt anwendbar ist.
Schweiz und Deutschland: ähnlich, aber nicht gleich
Beide Länder kennen eine gesetzliche Erbfolge und einen Pflichtteil – die Details unterscheiden sich jedoch deutlich. Lebst du grenzüberschreitend oder hast Angehörige in beiden Ländern, lohnt sich der Blick auf unseren Ratgeber zum Erbrecht in Deutschland. Auch steuerlich gibt es Unterschiede; dazu hilft der Beitrag zur Erbschaftssteuer.
Häufige Fragen
Wer erbt in der Schweiz ohne Testament?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Hinterlässt du Nachkommen, erben in erster Linie diese Kinder; war eine Person verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft, erbt der überlebende Ehegatte beziehungsweise Partner zusammen mit den Nachkommen. Gibt es keine Nachkommen, kommen die Eltern und deren Linie zum Zug. So bestimmt das Gesetz, wer als Erbin oder Erbe gilt.
Was ist der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil bestimmter naher Angehöriger am Erbe, über den du nicht frei verfügen kannst. Geschützt sind vor allem Nachkommen sowie der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner. Mit der Revision des Erbrechts wurde der Pflichtteil verkleinert, sodass du heute über einen grösseren Teil deines Nachlasses frei bestimmen kannst.
Wie kann ich von der gesetzlichen Erbfolge abweichen?
Innerhalb der Pflichtteile bist du frei: Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kannst du Personen oder Organisationen bedenken, einzelne Gegenstände zuwenden oder den Nachlass anders verteilen, als es das Gesetz vorsieht. Der Teil, der nicht durch Pflichtteile gebunden ist, heisst frei verfügbare Quote – über ihn entscheidest du selbst.
Erbt der Ehepartner alles in der Schweiz?
Nein, in der Regel nicht automatisch alles. Sind Nachkommen vorhanden, teilt sich der überlebende Ehegatte das Erbe mit ihnen. Wer dem Partner mehr zukommen lassen möchte, kann ihn mit Testament oder Erbvertrag im Rahmen der frei verfügbaren Quote zusätzlich begünstigen. Auch der eheliche Güterstand beeinflusst, was am Ende ins Erbe fällt.
Weiterführend: Testament schreiben · Erbschaftssteuer · Erbrecht Deutschland
Den Nachlass auffindbar machen
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