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Testament schreiben: Formvorschriften in der Schweiz und Deutschland

Lesezeit ca. 6 Min. · Vorsorge für Schweiz & Deutschland

Ein Testament ist eine schriftliche Verfügung, mit der du selbst bestimmst, wer nach deinem Tod was aus deinem Nachlass erhält. Damit es gültig ist, muss es bestimmte Formvorschriften erfüllen – sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland.

Kurz gesagt: Du hast zwei sichere Wege, ein Testament zu errichten – selbst von Hand oder bei der Notarin/dem Notar. Die Form entscheidet über die Gültigkeit.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Erbrecht ist im Detail komplex und unterscheidet sich zwischen Schweiz und Deutschland. Für ein verbindliches, auf deine Situation zugeschnittenes Testament wende dich an eine Notarin/einen Notar oder eine Anwältin/einen Anwalt für Erbrecht.

Zwei Wege: eigenhändig oder öffentlich

Beide Länder kennen im Kern dieselben zwei gängigen Testamentsformen. Welche zu dir passt, hängt davon ab, wie einfach deine Verhältnisse sind und wie viel Sicherheit du willst.

Das eigenhändige (handschriftliche) Testament

Du schreibst den gesamten Text selbst von Hand, versiehst ihn mit dem Datum und unterschreibst ihn. Mehr braucht es im Grundsatz nicht – keine Zeugen, kein Amt. Genau diese Einfachheit ist aber auch die Schwachstelle: Wer die Form nicht genau einhält, riskiert, dass das Testament unwirksam ist.

Das öffentliche bzw. notarielle Testament

Du errichtest es bei einer Notarin oder einem Notar. Sie achten darauf, dass deine Wünsche klar und rechtssicher formuliert sind, und sorgen für eine sichere Verwahrung. Das kostet etwas, ist aber besonders bei größerem Vermögen, Patchwork-Familien oder Immobilien sinnvoll.

Vergleich: Schweiz und Deutschland

Die Grundprinzipien ähneln sich stark, die Begriffe und Zuständigkeiten unterscheiden sich aber. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Merkmal Schweiz Deutschland
Eigenhändiges Testament Gesamter Text von Hand, mit Datum und Unterschrift Gesamter Text von Hand, mit Datum und Unterschrift
Notarielle Variante Öffentliche letztwillige Verfügung (mit Notar und zwei Zeugen) Öffentliches (notarielles) Testament beim Notar
Computer getippt + nur unterschrieben Als eigenhändiges Testament nicht gültig Als eigenhändiges Testament nicht gültig
Pflichtteil Bestimmte nahe Angehörige sind geschützt Bestimmte nahe Angehörige sind geschützt

In beiden Ländern gilt also: Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich sein, datiert und unterschrieben. Den getippten Text nur zu unterschreiben, reicht nicht.

Was du in einem Testament regeln kannst

Deine Freiheit hat eine Grenze: den Pflichtteil. Nahe Angehörige wie Kinder oder – je nach Konstellation – Ehepartner sind in beiden Ländern bis zu einem gewissen Grad geschützt und können nicht beliebig leer ausgehen. Die genauen Quoten und Regeln behandeln wir in einem eigenen Beitrag.

Formfehler vermeiden

Die meisten ungültigen Testamente scheitern nicht am Inhalt, sondern an der Form. Achte darauf:

Auffindbar machen – sonst wirkt es nicht

Ein formgültiges Testament hilft nur, wenn es im Ernstfall gefunden wird. Lege es an einen sicheren Ort und sorge dafür, dass deine Angehörigen wissen, dass es existiert und wo es liegt. Genau hier setzt unsere Vorsorge-Idee an: Du hältst fest, wo wichtige Dokumente liegen – ohne Inhalte oder Passwörter preiszugeben. Wie das in deine gesamte Vorsorge passt, zeigt unser Vorsorge-Leitfaden; speziell für Deutschland lohnt sich der Ratgeber Vorsorge & Nachlass in Deutschland.

Häufige Fragen

Muss ein Testament handschriftlich sein?

Beim eigenhändigen Testament ja: In der Schweiz wie in Deutschland muss der gesamte Text von Hand geschrieben, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Testament ist als eigenhändiges Testament unwirksam. Wer nicht handschriftlich verfassen will, kann stattdessen ein öffentliches Testament bei einer Notarin oder einem Notar errichten.

Was ist der Unterschied zwischen eigenhändigem und öffentlichem Testament?

Das eigenhändige Testament schreibst du selbst von Hand – kostenlos und jederzeit änderbar, aber anfälliger für Formfehler. Das öffentliche oder notarielle Testament errichtest du bei einer Notarin oder einem Notar, die auf Form und Klarheit achten. Das kostet etwas, bietet dafür mehr Rechtssicherheit und wird sicher verwahrt.

Welche Formfehler machen ein Testament ungültig?

Häufige Fehler beim eigenhändigen Testament sind: nicht vollständig von Hand geschrieben (etwa getippt oder von einer anderen Person verfasst), fehlende Unterschrift, fehlendes oder unklares Datum sowie mehrdeutige Formulierungen. Schon ein solcher Mangel kann dazu führen, dass das Testament angefochten wird oder ganz unwirksam ist.

Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?

An einem sicheren, aber auffindbaren Ort – und so, dass deine Angehörigen davon wissen. Ein perfekt formuliertes Testament nützt nichts, wenn es niemand findet. Halte deshalb fest, wo es liegt. Öffentliche Testamente werden amtlich verwahrt; bei einem eigenhändigen Testament solltest du den Verwahrort einer Vertrauensperson mitteilen.

Weiterführend: Vorsorge-Leitfaden · Vorsorge & Nachlass in Deutschland

Festhalten, wo dein Testament liegt

Ein Testament wirkt nur, wenn man es findet. Mit Angel Reminder hältst du dezent fest, wo dein Testament und weitere Vorsorgedokumente liegen – damit deine Vertrauenspersonen im Ernstfall nicht suchen müssen. Ohne Inhalte, ohne Passwörter.

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