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StartRatgeberVorsorge & Nachlass (Österreich) › Erbschafts- und Schenkungssteuer (AT)

Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich: seit 2008 nicht mehr erhoben

Rechtsstand:

Lesezeit ca. 5 Min. · ErbStG 1955, GrEStG 1987 · Stand 22. Juli 2026

Eine zentrale Frage vieler Menschen in Österreich lautet: „Muss ich beim Erben Steuern zahlen?" Die kurze Antwort lautet: Seit dem 1. August 2008 wird in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechenden Grundtatbestände des ErbStG 1955 aufgehoben. Die genauere Antwort betrifft die Grunderwerbsteuer, die bei unentgeltlichem Erwerb von Grundstücken weiterhin anfällt – sie ist nicht aufgehoben und folgt einem eigenen Stufentarif.

Kurz gesagt: Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer wird in Österreich seit dem 1. August 2008 nicht mehr erhoben. Aufgehoben wurden die Grundtatbestände des ErbStG 1955 durch den VfGH (BGBl I 9/2007 für Erwerbe von Todes wegen und BGBl I 39/2007 für Schenkungen unter Lebenden). Bei unentgeltlichem Erwerb von Grundstücken fällt die Grunderwerbsteuer (GrESt) nach dem GrEStG 1987 an.

Was der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat

Das ErbStG 1955 regelte drei Erwerbsarten:

Wichtige Nuance: Das ErbStG 1955 als Gesetz ist nicht zur Gänze aufgehoben. Die konsolidierte Fassung mit Inkrafttreten 1.8.2008 trägt ein leeres Außerkrafttretensdatum. Die Aussage „Das ErbStG wurde 2008 abgeschafft" wäre deshalb falsch. Präzise ist: „Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer wird in Österreich seit 1.8.2008 nicht mehr erhoben; der VfGH hat die Grundtatbestände aufgehoben."

Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichem Erwerb

Anders als die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist die Grunderwerbsteuer (GrESt) nach dem GrEStG 1987 nicht aufgehoben. Sie fällt auch an, wenn ein Grundstück unentgeltlich – etwa durch Erbschaft, Schenkung oder Übergabe – erworben wird. Der Steuersatz folgt einem Stufentarif, der nach dem Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Gegenleistung gestaffelt ist.

Achtung Zahlenangaben: Die konkreten Steuersätze des GrEStG 1987 ändern sich gelegentlich. Wer im Artikel eine Zahl nennt, muss sie gegen die aktuelle Fassung des Gesetzes prüfen – nicht gegen Sekundärliteratur (Lehre DIG-636).

Was ändert sich für Erben und Beschenkte?

Meldepflichten und Abwicklung

Auch ohne Erbschafts- und Schenkungssteuer bleiben einige Meldepflichten bestehen:

Vergleich: Steuerliche Lage in AT/DE/CH

Aspekt Österreich Deutschland Schweiz
Erbschaftssteuer seit 1.8.2008 nicht mehr erhoben Erbschaftsteuer (ErbStG), Freibeträge keine bundesweite; kantonale Erbschaftssteuer (z. B. Waadt, Genf)
Schenkungssteuer seit 1.8.2008 nicht mehr erhoben Schenkungsteuer (ErbStG), Freibeträge wie Erbschaftssteuer, je nach Kanton
Grunderwerbsteuer / Handänderungssteuer GrEStG 1987 – auch bei unentgeltlichem Erwerb GrESt – keine Anwendung bei Erbschaft (§ 3 Nr. 1 GrEStG DE), aber bei Schenkung Handänderungssteuer, kantonal unterschiedlich

Neutrale Anlaufstellen

Häufige Fragen

Wird in Österreich Erbschaftssteuer erhoben?

Nein. Seit dem 1. August 2008 wird in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben. Bei unentgeltlichem Erwerb von Grundstücken fällt allerdings die Grunderwerbsteuer (GrEStG 1987) an.

Ist das ErbStG in Österreich abgeschafft?

Nein – genau genommen ist das ErbStG 1955 als Gesetz nicht zur Gänze aufgehoben; aufgehoben sind nur die Grundtatbestände (§ 1 Abs. 1 Z 1 für Erwerbe von Todes wegen und § 1 Abs. 1 Z 2 für Schenkungen unter Lebenden). Die Fassung mit Inkrafttreten 1.8.2008 trägt ein leeres Außerkrafttretensdatum.

Muss ich trotzdem Steuern zahlen, wenn ich eine Immobilie erbe?

Ja – die Grunderwerbsteuer (GrEStG 1987) fällt auch bei unentgeltlichem Erwerb von Grundstücken an. Sie ist nicht aufgehoben und folgt einem Stufentarif.

Wird die Erbschaftssteuer in Österreich wiedereingeführt?

Eine Wiedereinführung ist seit Jahren Dauerthema der politischen Debatte. Bis zu einer tatsächlichen Gesetzesänderung gilt: seit 1. August 2008 wird keine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben.

Im Überblick: Vorsorge & Nachlass in Österreich — wo die Steuerthemen in die übrige Vorsorge passen.

Weiterführend: Erbrecht (AT) · Letztwillige Verfügung (AT)

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