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Behörden und Institutionen informieren nach einem Todesfall

Lesezeit ca. 6 Min. · Für Angehörige & Vorsorgende

Behörden nach einem Todesfall zu informieren bedeutet, alle zuständigen amtlichen und privaten Stellen über den Tod einer Person zu benachrichtigen – von der Renten- bzw. AHV-Stelle über die Krankenkasse und Versicherungen bis zu Bank, Arbeitgeber und Vermieter. Keine dieser Stellen erfährt vom Tod automatisch; jede muss einzeln benachrichtigt werden, fast immer mit einer Kopie der Sterbeurkunde.

Kurz gesagt: Diese Stellen müssen nach einem Todesfall benachrichtigt werden, damit Renten, Verträge und Abbuchungen korrekt enden.

Checkliste: Wer muss informiert werden?

Diese Reihenfolge hat sich bewährt – zuerst die Stelle, die die Sterbeurkunde ausstellt, dann alle, die diese als Nachweis brauchen:

Welche Stellen tatsächlich relevant sind, hängt von der Lebenssituation ab. Ein guter Überblick darüber ist Teil davon, was zu tun ist, wenn jemand stirbt.

Schweiz und Deutschland: kleiner Unterschied, gleiches Prinzip

Das Vorgehen ist in beiden Ländern fast identisch – nur die zuständigen Stellen heißen anders. Diese Übersicht hilft beim Zuordnen:

Bereich Schweiz Deutschland
Urkunde Zivilstandsamt (Sterbeurkunde) Standesamt (Sterbeurkunde)
Rente / Alter AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse Deutsche Rentenversicherung
Gesundheit Krankenkasse (KVG) Gesetzliche / private Krankenkasse

In beiden Ländern gilt: Sterbeurkunde mehrfach besorgen und jede Stelle einzeln anschreiben oder anrufen. Manche bieten eigene Formulare für den Todesfall an.

Tipp: Sterbeurkunde-Kopien bereithalten

Fast jede Behörde, Bank und Versicherung verlangt eine eigene Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis. Bestelle deshalb gleich beim Zivilstands- bzw. Standesamt mehrere Exemplare – das erspart Angehörigen das mühsame Nachfordern. Wie und wo du sie bekommst, erklärt der Artikel Sterbeurkunde beantragen. Eine vorbereitete Übersicht der Konten und Verträge ergänzt das ideal: Sie zeigt auf einen Blick, welche Stellen es überhaupt gibt. Wenn es um digitale Konten und Zugänge geht, hilft der Leitfaden zum digitalen Nachlass abwickeln weiter.

Häufige Fragen

Welche Behörden müssen nach einem Todesfall informiert werden?

Zuerst das Zivilstands- bzw. Standesamt, das die Sterbeurkunde ausstellt. Danach folgen die Renten- oder AHV-Stelle, die Krankenkasse, das Steueramt sowie – falls vorhanden – die Sozialversicherung oder das Sozialamt. In der Schweiz ist die AHV-Ausgleichskasse zuständig, in Deutschland die Deutsche Rentenversicherung. Viele dieser Stellen verlangen eine Kopie der Sterbeurkunde, daher solltest du gleich mehrere Exemplare anfordern.

Wen muss ich nach einer Behörde noch benachrichtigen?

Neben den Behörden müssen private Institutionen informiert werden: Bank und Versicherungen (Lebens-, Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-Versicherung), der Arbeitgeber, der Vermieter, laufende Abos und Verträge sowie Vereine und Mitgliedschaften. Diese Stellen erfahren vom Tod nicht automatisch und buchen sonst weiter Beiträge ab. Eine vorbereitete Übersicht erleichtert es Angehörigen, niemanden zu vergessen.

Wie unterscheidet sich das Vorgehen in der Schweiz und in Deutschland?

Das Grundprinzip ist gleich, nur die Stellen heißen anders. In der Schweiz meldest du den Tod der AHV-Ausgleichskasse, der Krankenkasse und der Pensionskasse; das Zivilstandsamt stellt die Sterbeurkunde aus. In Deutschland sind die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Standesamt zuständig. In beiden Ländern gilt: Sterbeurkunde mehrfach besorgen und jede Stelle einzeln benachrichtigen.

Wie viele Kopien der Sterbeurkunde brauche ich?

Plane mit mehreren beglaubigten Kopien, oft fünf bis zehn. Fast jede Behörde, Bank und Versicherung verlangt ein eigenes Exemplar als Nachweis. Es ist deutlich einfacher, gleich beim Zivilstands- oder Standesamt mehrere Kopien zu bestellen, als später jede einzeln nachzufordern. Bewahre die Originale sicher auf und versende nur Kopien.

Weiterführend: Was tun, wenn jemand stirbt · Konten & Abos hinterlegen

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Welche Stellen im Einzelfall zuständig sind und welche Fristen gelten, hängt von Wohnort und Lebenssituation ab – im Zweifel hilft eine Rückfrage bei der jeweiligen Stelle oder einer Beratungsstelle.

Angehörige entlasten – vorbereitet sein

Halte fest, welche Konten, Versicherungen und Verträge es gibt und wo die Unterlagen liegen – das „dass & wo", nie das Passwort. So wissen deine Angehörigen im Ernstfall sofort, wer informiert werden muss. Kostenlos.

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