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Digitaler Nachlass in Österreich: DSGVO, DSG und Serverstandort

Rechtsstand:

Lesezeit ca. 6 Min. · DSGVO, DSG · Stand 22. Juli 2026

Zum Nachlass gehören auch deine Online-Konten, Profile und Abos. Du musst dafür keine Passwörter vererben – es genügt eine geordnete Übersicht, welche Konten existieren, wo sie liegen und was du dir für den Ernstfall wünschst. Für in Österreich gelegene oder genutzte Dienste gelten die DSGVO und das Datenschutzgesetz (DSG); beim Serverstandort im Ausland kommen die Regeln zur Drittlandübermittlung dazu.

Kurz gesagt: Digitale Konten bleiben grundsätzlich bestehen, bis sie gelöscht werden. Du musst keine Passwörter an Erben weitergeben – eine geordnete Übersicht reicht. Für Österreich-Dienste gelten DSGVO und DSG; bei Servern im Ausland ist die Drittlandübermittlung (Art. 44 ff. DSGVO) zu prüfen.

Was ist der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Profile, Abonnements und digitalen Vermögenswerte, die du zu Lebzeiten angelegt oder genutzt hast:

Du musst für den digitalen Nachlass keine Passwörter an Erben weitergeben. Es genügt eine geordnete Übersicht, welche Konten existieren und wo sie zu finden sind. Das eigentliche Risiko liegt nicht in der Weitergabe von Zugangsdaten, sondern im Verlust der Übersicht.

Welches Datenschutzrecht gilt?

In Österreich gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als EU-Verordnung unmittelbar. Daneben ist das Datenschutzgesetz (DSG) das nationale Begleitgesetz. Es trennt zwei Stellen, die oft verwechselt werden: die Datenschutzbehörde (DSB) ist die Aufsichtsbehörde und die Stelle für Auskunft und Beschwerde (§ 18 DSG), der Datenschutzrat beim Bundesministerium für Justiz ist ein Beratungsgremium ohne Beschwerdezuständigkeit (§ 14 DSG).

Die wichtigsten Grundsätze der DSGVO für digitale Nachlassfragen:

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe?

Digitale Konten bleiben grundsätzlich bestehen, bis sie gelöscht werden. Viele Anbieter haben Verfahren für den Todesfall:

Wer selbst festlegt, was mit den Konten geschehen soll, entlastet die Erben. Empfehlenswert ist eine Übersicht mit Hinweisen je Konto: Was soll gelöscht werden? Was soll den Erben zugänglich sein? Was soll als Gedenkseite bestehen bleiben?

Serverstandort im Ausland: Drittlandübermittlung

Bei Diensten mit Serverstandort außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – etwa in den USA, in der Schweiz oder in Asien – kommt die Drittlandübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO zur Anwendung. Eine Übermittlung ist nur zulässig, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

Wer einen Anbieter mit Serverstandort in den USA oder Asien nutzt, sollte prüfen, auf welcher Grundlage die Datenübermittlung erfolgt. Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH (C-311/18) genügen die früheren Privacy-Shield-Vereinbarungen nicht mehr; Anbieter stützen sich heute meist auf die neuen EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln.

Was heißt das konkret?

Was bei einem österreichischen Anbieter gilt

Anbieter mit Sitz und Server in Österreich sind an die DSGVO und das DSG gebunden. Sie haben den Vorteil, dass die Daten im Inland bleiben und keiner Drittlandübermittlung bedürfen. Das ist insbesondere für sensible Daten (Gesundheit, Finanzen, persönliche Vorsorge) relevant.

Was tun beim Todesfall – Schritt für Schritt

  1. Sterbeurkunde beantragen beim Standesamt (Urkunde über den Todesfall, § 53 Abs. 3 Z 4 PStG 2013).
  2. Bestattung organisieren – je nach Landesgesetz (siehe Bestattung (AT)).
  3. Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht – Einantwortung (§ 177 AußStrG).
  4. Banken und Versicherungen informieren – Kontosperrung, Auszahlung an Erben.
  5. Digitale Konten ordnen – mit der Übersicht aus der Vorsorge und den Verfahren der Anbieter.
  6. Telekommunikationsanbieter informieren – Verträge kündigen oder übertragen.

Empfehlung: Übersicht ohne Passwörter

Die sicherste Form der digitalen Vorsorge ist eine Übersicht ohne Passwörter. Du notierst für jedes Konto:

Die Übersicht bewahrst du getrennt von den Passwörtern auf – etwa in einem verschlossenen Umschlag bei einer Vertrauensperson oder in einem verschlüsselten Notizdienst. So weisst du, was im Ernstfall zu tun ist, ohne dass ein Kompromiss der Übersicht alle Konten offenlegt.

Neutrale, kostenlose Anlaufstellen

Häufige Fragen

Welches Datenschutzrecht gilt in Österreich?

In Österreich gilt die DSGVO als EU-Verordnung unmittelbar; daneben ist das Datenschutzgesetz (DSG) das nationale Begleitgesetz. Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde (DSB) nach § 18 DSG; der Datenschutzrat nach § 14 DSG ist ein Beratungsgremium beim Bundesministerium für Justiz.

Muss ich meine digitalen Konten an Erben weitergeben?

Nein. Du musst keine Passwörter weitergeben. Eine geordnete Übersicht, welche Konten existieren und wo sie liegen, reicht aus.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe?

Digitale Konten bleiben grundsätzlich bestehen, bis sie gelöscht werden. Viele Anbieter haben Verfahren für den Todesfall – sie löschen Konten auf Wunsch der Erben oder wandeln sie in Gedenkseiten um.

Was gilt bei Diensten mit Serverstandort im Ausland?

Bei einer Übermittlung in ein Drittland außerhalb des EWR müssen die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sein – etwa ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, Standardvertragsklauseln oder eine ausdrückliche Einwilligung.

Im Überblick: Vorsorge & Nachlass in Österreich — wo der digitale Nachlass in die übrige Vorsorge passt.

Weiterführend: Vorsorgevollmacht (AT) · Digitaler Nachlass – allgemein

Eine Übersicht entlastet mehr als jedes einzelne Passwort

Digitale Vorsorge heißt nicht, Passwörter zu vererben – sondern zu wissen, wo deine Konten liegen und was im Ernstfall damit geschehen soll. Mit AngelReminder hältst du fest, wo deine digitale Übersicht und weitere wichtige Dokumente liegen. Ohne Passwörter, kostenlos starten.

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