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Patientenverfügung in Österreich: 8-Jahres-Frist und beachtliche Variante

Rechtsstand:

Lesezeit ca. 6 Min. · PatVG · Stand 22. Juli 2026

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, mit dem du im Voraus festlegst, welche medizinischen Behandlungen du in bestimmten Situationen ablehnst – für den Fall, dass du deinen Willen selbst nicht mehr äußern kannst, etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit. Das österreichische Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) unterscheidet zwei Formen: die verbindliche und die beachtliche Patientenverfügung.

Kurz gesagt: Die verbindliche Patientenverfügung verliert nach § 7 Abs. 1 PatVG regelmäßig nach acht Jahren ihre Verbindlichkeit. Eine Erneuerung nach erneuter ärztlicher Aufklärung lässt die Frist neu laufen. Die beachtliche Variante (§ 8 PatVG) wird gemäß § 9 PatVG umso mehr berücksichtigt, je mehr sie den Anforderungen der verbindlichen entspricht.

Verbindliche Patientenverfügung (§§ 4–7 PatVG)

Eine verbindliche Patientenverfügung muss nach § 4 PatVG medizinische Behandlungen, die du ablehnst, konkret beschreiben oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang erkennen lassen. Aus der Verfügung muss hervorgehen, dass du die Folgen der Ablehnung verstehst. Inhaltliche Beispiele:

Ärztliche Aufklärung (§ 5 PatVG)

Vor der Errichtung musst du von einer Ärztin oder einem Arzt umfassend aufgeklärt werden. Die Aufklärung umfasst Art, Schwere und Häufigung der möglichen Folgen sowie alternative Behandlungsmöglichkeiten. Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert die Aufklärung mit Name, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift (§ 5 PatVG).

Form der Errichtung (§ 6 PatVG)

Die verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich unter Angabe des Datums vor einer der folgenden Stellen errichtet werden (§ 6 Abs. 1 PatVG):

Maschinenschrift genügt – die handschriftliche Errichtung ist im österreichischen Recht nicht vorgeschrieben, anders als etwa beim eigenhändigen Testament. Die aufklärende Stelle dokumentiert die Aufklärung und datiert die Urkunde. Eine notarielle Beurkundung im engeren Sinne ist nicht erforderlich, jedoch kann die Verfügung auf Wunsch zusätzlich beurkundet werden.

8-Jahres-Frist (§ 7 Abs. 1 PatVG)

Eine verbindliche Patientenverfügung verliert nach § 7 Abs. 1 PatVG regelmäßig nach acht Jahren ab Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern nicht kürzer bestimmt. Eine Erneuerung nach erneuter ärztlicher Aufklärung lässt die Frist neu laufen. Wer seine Patientenverfügung nicht regelmäßig erneuert, riskiert, dass sie im Ernstfall als beachtliche Variante (§ 8) gewichtet wird – mit allen Unsicherheiten, die das mit sich bringt.

Häufige Verwechslung: Die 8-Jahres-Frist steht in § 7, nicht in § 8. § 8 regelt die beachtliche Verfügung samt Registrierung. Ein übernommener deutscher Satz („gilt zeitlich unbegrenzt") wäre für Österreich falsch und haftungsrelevant (DIG-670 §1.4).

Beachtliche Patientenverfügung (§§ 8 f. PatVG)

Eine beachtliche Patientenverfügung nach § 8 PatVG erfüllt die Voraussetzungen der verbindlichen Verfügung nicht oder nur teilweise – etwa weil sie älter als acht Jahre ist, ohne ärztliche Aufklärung oder ohne die vorgeschriebene Form zustande kam. Das bedeutet nicht, dass sie wertlos ist: Nach § 9 PatVG wird eine beachtliche Verfügung umso mehr berücksichtigt, je mehr sie den Anforderungen der verbindlichen entspricht. Eine achtjährige, aber sorgfältig formulierte Verfügung hat also mehr Gewicht als eine frische, aber vage Notiz auf einem Zettel.

Unwirksamkeit (§ 10 PatVG)

Eine Patientenverfügung ist nach § 10 PatVG unwirksam, wenn sie

Der letzte Punkt ist tückisch: Eine Verfügung veraltet nicht nur durch eine formelle Novelle, sondern auch durch den medizinischen Fortschritt – ein Argument, die Verfügung nicht nur alle acht Jahre zu erneuern, sondern auch bei wesentlichen Diagnoseänderungen neu mit der Ärztin oder dem Arzt durchzugehen.

Notfallvorbehalt (§ 12 PatVG)

Im Notfall bleibt die medizinische Notfallversorgung unberührt, wenn die Suche nach der Patientenverfügung Leben oder Gesundheit der Patientin oder des Patienten ernstlich gefährden würde (§ 12 PatVG). Wer eine Verfügung errichtet hat, sollte deshalb dafür sorgen, dass sie gefunden wird: durch Hinweis auf der E-Card, im ELGA-Portal oder bei einer Vertrauensperson.

Vergleich: verbindliche, beachtliche und Vorsorgevollmacht

Aspekt Verbindliche PatVerf (§§ 4–7 PatVG) Beachtliche PatVerf (§§ 8 f. PatVG) Vorsorgevollmacht (§§ 260 ff. ABGB)
Wirkung Verbindlich, wenn Form erfüllt Gewichtung nach § 9 PatVG Vertretung in Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr
Befristung 8 Jahre (§ 7 Abs. 1 PatVG), Erneuerung mit Aufklärung lässt neu laufen keine Frist; Gewichtung nach Nähe zur verbindlichen tritt mit Eintritt des Vorsorgefalls in Kraft
Form schriftlich, datiert, vor Notar/Rechtsanwalt/Patientenvertretung (§ 6) grundsätzlich formfrei höchstpersönlich, schriftlich vor Notar/Rechtsanwalt/Erwachsenenschutzverein (§ 262 ABGB)
Aufklärung ärztliche Aufklärung erforderlich (§ 5 PatVG) nicht vorgeschrieben Belehrung in der Urkunde (§ 262 ABGB)
Registrierung ELGA-Bereitstellung möglich (§ 8 PatVG) ELGA-Bereitstellung möglich ÖZVV nach Eintritt des Vorsorgefalls (§ 263 ABGB)

Abgrenzung zur Sterbeverfügung (StVfG)

Das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) regelt nicht medizinische Behandlungsentscheide, sondern den Nachweis eines dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschlusses zur Selbsttötung (§ 1 StVfG). Eine Sterbeverfügung ist keine Patientenverfügung und steht in einem anderen rechtlichen Kontext (assistierter Suizid). Wer in einem Ratgeber zur Patientenverfügung beide Dokumente vermischt, erzeugt den Anschein, das Produkt berühre assistierten Suizid – das ist hier ausdrücklich nicht der Fall.

Aufbewahrung und Auffindbarkeit

Eine Patientenverfügung wirkt nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Bewahre das Original gut auffindbar auf und informiere deine Vertrauensperson sowie nahe Angehörige, wo es liegt. Mögliche Hinterlegungsorte:

Neutrale, kostenlose Anlaufstellen

Häufige Fragen

Wie lange gilt eine verbindliche Patientenverfügung in Österreich?

Eine verbindliche Patientenverfügung verliert nach § 7 Abs. 1 PatVG regelmäßig nach acht Jahren ab Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern nicht kürzer bestimmt. Eine Erneuerung nach erneuter ärztlicher Aufklärung lässt die Frist neu laufen.

Worin unterscheidet sich die verbindliche von der beachtlichen Patientenverfügung?

Die verbindliche Verfügung (§ 4 PatVG) beschreibt abgelehnte Behandlungen konkret und ist nach ärztlicher Aufklärung vor Notar, Rechtsanwalt oder Patientenvertretung errichtet (§§ 5, 6 PatVG). Die beachtliche Verfügung (§ 8 PatVG) erfüllt diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise; sie wird gemäß § 9 PatVG umso mehr berücksichtigt, je mehr sie den Anforderungen der verbindlichen entspricht.

Muss die Errichtung vor einem Notar erfolgen?

Nach § 6 Abs. 1 PatVG ist die verbindliche Patientenverfügung schriftlich unter Angabe des Datums vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen zu errichten. Maschinenschrift genügt.

Wann wird eine Patientenverfügung in Österreich unwirksam?

Nach § 10 PatVG wird sie unwirksam, wenn sie nicht frei oder ernstlich erklärt wurde, auf Irrtum, List, Täuschung oder Zwang beruht, einen strafrechtlich unzulässigen Inhalt hat oder sich der Stand der medizinischen Wissenschaft seit der Errichtung wesentlich geändert hat (§ 10 Z 3 PatVG).

Was ist eine Sterbeverfügung und wie grenzt sie sich ab?

Die Sterbeverfügung nach dem StVfG regelt den Nachweis eines dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschlusses zur Selbsttötung (§ 1 StVfG) – nicht medizinische Behandlungsentscheide. Sie ist keine Patientenverfügung.

Im Überblick: Vorsorge & Nachlass in Österreich — wo die Patientenverfügung in die übrige Vorsorge passt.

Weiterführend: Vorsorgevollmacht (AT) · Erwachsenenvertretung (AT) · Letztwillige Verfügung (AT)

Eine Patientenverfügung wirkt nur, wenn sie gefunden wird

Die österreichische Patientenverfügung braucht Notar, Rechtsanwalt oder Patientenvertretung – aber sie hilft nichts, wenn sie im Ernstfall nicht gefunden wird. Mit AngelReminder hinterlegst du dezent, wo deine Patientenverfügung und weitere wichtige Dokumente liegen. Ohne Passwörter, kostenlos starten.

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